1.4 Datenschutzerklärung (DSE)




Verarbeitet ein Unternehmen personenbezogene Daten, gelten automatisch die Informationspflichten des Artikel 13 der DSGVO. Das Unternehmen ist damit verpflichtet, die betroffene Person (Interessent, Kunde, Mitarbeiter) über die Verarbeitung ihrer Daten zu informieren — das Recht der betroffenen Person spiegelt die Pflicht des Verantwortlichen.

Um die Datenschutzerklärung für deine Website, Social-Media-Plattform, App oder die Datenschutzinformationen (DSI) zu erstellen, brauchst du keine juristische Fachkenntnis. Unsere agilen Textdatenbanken generieren rechtssichere Texte zur Erfüllung der Informationspflichten.

Mit wenigen Klicks erstellst du in Eigenregie individuelle DSGVO-konforme und abmahnsichere Datenschutzerklärungen.




Red Question MarkWomit möchtest du starten?